Sperrfristen in der Ahnenforschung

Art der UrkundeSperrfrist
Geburtseinträge110 Jahre
Heiratseinträge80 Jahre
Sterbeeinträge30 Jahre
§ 5 (5) PStG

In den Sterbeeinträgen sind aber oft Angaben der Geburts- und/oder Heiratsdaten verzeichnet. Damit sind sie öffentlich einsehbar und wurden erfasst.

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