Art der Urkunde | Sperrfrist |
---|---|
Geburtseinträge | 110 Jahre |
Heiratseinträge | 80 Jahre |
Sterbeeinträge | 30 Jahre |
Die Sperrfristen des neuen Personenstandsrechts vom 1. Januar 2009 sind in der Datenerfassung des Ortsfamilienbuch eingeflossen.
In den Sterbeeinträgen sind aber oft Angaben der Geburts- und/oder Heiratsdaten verzeichnet. Damit sind sie öffentlich einsehbar und wurden erfasst.